Argumente wählen

Wählen Sie die Textblöcke aus, die in Ihren Brief sollen. Ausgewählte Blöcke landen im Bereich „Gewählte Textblöcke“ unten.

Gewählte Textblöcke

Sie können die Reihenfolge der Blöcke über die Pfeile ändern. Nutzen Sie eine Maus, funktioniert Drag'n'Drop.

Abtreibung

Prof. Dr. Brosius-Gersdorfs Position zum Schwangerschaftsabbruch ist ein zentraler Kritikpunkt. Als Leiterin des Kapitels "verfassungsrechtlicher Rahmen" im Kommissionsbericht 2024 zur Abtreibungsrechtsreform kam sie zu dem Schluss, eine Entkriminalisierung sei möglich und frühere BVerfG-Urteile zur Strafbarkeit seien "nicht mehr maßgeblich". Sie vertritt zudem die Auffassung, es gebe gute Gründe dass die Menschenwürde "erst für den Menschen ab Geburt" gelte. Diese Ansichten stehen im fundamentalen Widerspruch zur Union, die den Schutz des ungeborenen Lebens als staatliche Pflicht betont und die unantastbare Würde des Menschen in jeder Entwicklungsphase vertritt. Die bisherige BVerfG-Rechtsprechung bekräftigt diese Schutzpflicht. Brosius-Gersdorfs Einschätzung, maßgebliche Urteile seien nicht mehr relevant, und ihre Position, die die Geltung der Menschenwürde bereits vor der Geburt zumindest in Frage stellt, stellen etablierte verfassungsrechtliche Dogmen des Lebensschutzes grundlegend in Frage. Dies ist eine juristische Haltung, die dem Verständnis der Union zum Grundgesetz zutiefst zuwiderläuft.

Wer die Menschenwürde am Anfang des Lebens zeitlich terminieren und damit beschränken will, ist nur einen Schritt davon entfernt, dies auch am Ende des Lebens zu tun.

Die Äußerungen der Kandidatin lassen erkennen, dass sie bereit ist, den Schutz des ungeborenen Lebens bis zur Geburt vollkommen infrage zu stellen.

Wann ist der Nasciturus ein Mensch? Daran muss sich die Würde dieses Menschen natürlich bemessen. Kein Mensch keine Menschenwürde. Wenn ich den Menschen aber abtreiben (töten) will, muss ich seine Würde negieren oder so klein machen, dass sie untergeordnet werden kann. Die Kandidatin argumentiert sinngemäß: Bereits jetzt sagt der Gesetzgeber, dass im ersten Trimester das Recht des Kindes auf Leben durch Entscheidung der Mutter hinter deren eigenes Recht auf Selbstbestimmung zurücktreten muss, sie ist der Ansicht, dass man das nicht zwingend auf das erste Trimester beschränken muss, dafür gibt es aus ihrer Sicht keine zwingende Grundlage. Dem trägt sie dadurch Rechnung, dass sie die zu beachtende Würde des Menschen auf den Zeitpunkt der Geburt verlegt. Auf Basis dieser Prämisse kann man zu der Erkenntnis kommen, dass das Recht der Mutter während der Schwangerschaft stets höher zu bewerten ist. Es war bisher Konsens, dass das so nicht gilt. Jedenfalls war es Konsens im letzten maßgeblichen Urteil des Verfassungsgerichts und in unserer Rechtswirklichkeit. In anderen Kreisen mag das umstritten gewesen sein. Eine Kandidatin, die den Kulturkampf befeuert, ist an dieser Stelle falsch.

Druckmittel

Sollte Frauke Brosius-Gersdorf gewählt werden, dann werde ich die Union, und damit auch Sie, nicht mehr wählen. Für mich ist es eine Frage der politischen Grundüberzeugungen.

Meine CDU-Mitgliedschaft muss ich im Falle einer Wahl von Brosius-Gersdorf sehr stark in Frage stellen.

Meine CSU-Mitgliedschaft muss ich im Falle einer Wahl von Brosius-Gersdorf sehr stark in Frage stellen.

In kommenden Wahlkämpfen sehe ich mich nicht in der Lage diese zu unterstützen, sollte die Union erneut ihre Werte verraten. Ich war bereit viel mitzutragen, aber hier ist eine Grenze überschritten. Endgültig überschritten.

Ich frage mich daher: Werden Sie persönlich eine solche Kandidatin in das Richteramt hieven? Und ich bitte Sie: verzichten Sie darauf. Und machen Sie dies bitte öffentlich, damit ihre Kollegen ermuntert werden, ebenso zu verzichten.

Wenn die Union so ihre Werte verrät, dann wird davon die AfD stark profitieren. Wenn Sie also aus Hoffnung auf Posten und Karriere Frauke Brosius-Gersdorf geräuschlos wählen sollten, muss Ihnen klar sein: Ihre Chance auf Wiederwahl steigt dann nicht gerade. Im Gegenteil, egal ob Liste oder Direktmandat, die Union wird abstürzen.

Fachliche Akzeptanz

Es ist auffällig, dass Prof. Dr. Brosius-Gersdorf bisher keine öffentliche Unterstützung durch renommierte Staatsrechtsprofessoren oder ehemalige Verfassungsrichter erhalten hat. Gerade bei einer Kandidatin für das höchste Richteramt wäre ein breiter wissenschaftlicher Rückhalt zu erwarten gewesen.

Dass eine solche Unterstützung bislang ausbleibt, könnte ein Zeichen dafür sein, dass Brosius-Gersdorfs Positionen selbst innerhalb der juristischen Fachwelt auf erhebliche Skepsis oder gar Ablehnung stoßen. Eine Kandidatin, deren juristische Ansichten selbst in Fachkreisen kontrovers sind, wäre für die Stabilität und Glaubwürdigkeit des Bundesverfassungsgerichts ein erhebliches Risiko.

Glaubwürdigkeit

Die Union hat sich in den letzten Tagen und Wochen viel Negatives geleistet. Zu viel. Ganz aktuell das gebrochene Versprechen der Stromsteuersenkung. Oder das gebrochene Versprechen der Einhaltung der Schuldenbremse. Während es für manches von diesen Dingen noch nachvollziehbare Argumente gibt, ist das bei der drohenden Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf nicht der Fall. Es wäre kein bisschen nachvollziehbar und damit eine enorme, erneute und wiederholte Enttäuschung der Wähler.

Institutionelle Stabilität

Prof. Dr. Brosius-Gersdorfs öffentlich vertretene Rechtsauffassungen stehen in deutlichem Widerspruch zur gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht zeichnet sich seit Jahrzehnten durch behutsame, evolutionäre Rechtsfortentwicklung aus, die auf Kontinuität und Verlässlichkeit beruht. Ihre radikalen Positionen hingegen bergen das Risiko einer disruptiven Veränderung der Rechtsprechung.

Ein solcher Bruch mit der etablierten Rechtstradition könnte das Vertrauen in die Stabilität und Vorhersehbarkeit höchstrichterlicher Entscheidungen nachhaltig beschädigen. Die Verlässlichkeit der Institution Bundesverfassungsgericht darf nicht durch eine Kandidatin gefährdet werden, deren Rechtsauffassung fundamental von der bisherigen Linie abweicht.

Menschenwürde

Frauke Brosius-Gersdorf sagt, dass die Annahme, dass Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ein Fehlschluss sei. Ich frage mich, was in den Augen dieser Frau Kriterien sind, dass eine Form menschlichen Lebens keine Menschenwürde verdient hat (was für ein abscheulicher Satz). Ist es nur das Alter, die Geburt oder wird sich ihre Meinung noch so entwickeln, dass es von Herkunft, Religion oder Hautfarbe abhängt? Oder von der politischen Meinung? Wer der Menschenwürde ihre Universalität aberkennt, darf nicht von der Union zur Verfassungsrichterin gewählt werden! Und anders gesagt: Wenn die Union sich solchen Positionen durch die Wahl anschließt, wieso dann nicht AfD wählen?

Neutralität

Prof. Dr. Brosius-Gersdorf äußerte sich öffentlich zum möglichen AfD-Verbotsverfahren, wobei sie im TV-Talk mit Markus Lanz angab, einen Antrag zu unterstützen, falls genügend Material vorliegt. Kurz nach dem SPD-Parteitagsbeschluss zur Vorbereitung eines solchen Antrags nominierte die SPD-Bundestagsfraktion sie. Diese zeitliche Nähe erweckt den Anschein einer bewussten Koinzidenz. Die Sorge entsteht, dass eine potenzielle Verfassungsrichterin bereits eine Vorentscheidung in einer verfassungsrechtlich sensiblen Frage getroffen hat, die allein dem Bundesverfassungsgericht obliegt. Die Unabhängigkeit und Neutralität des Gerichts sind jedoch entscheidend für seine Legitimität und das Vertrauen der Bürger. Wenn eine Richterin den Eindruck einer parteilichen Agenda erweckt, kann dies die Unparteilichkeit des Gerichts nachhaltig schädigen. Die Notwendigkeit einer Zwei-Drittel-Mehrheit für die Wahl von Verfassungsrichtern ist Ausdruck des verfassungsrechtlichen Konsensprinzips, das sicherstellen soll, dass Richterpersönlichkeiten über eine breite Akzeptanz in der politischen Mitte verfügen.

Prof. Dr. Brosius-Gersdorf hat sich kritisch zum Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen geäußert. Sie vertritt die Auffassung, dass das Tragen von Kopftüchern durch muslimische Referendarinnen dem staatlichen Neutralitätsgebot nicht widerspricht. Diese Haltung kollidiert mit dem Verständnis der Union von strikter staatlicher Neutralität, insbesondere in der Justiz. Für die Union ist es entscheidend, dass die Neutralität der Justiz nicht nur gegeben, sondern auch sichtbar ist. Der Konflikt zwischen Glaubensfreiheit (Art. 4 GG) und dem staatlichen Neutralitätsgebot (Art. 3 Abs. 3 GG, Art. 33 Abs. 3 GG) ist komplex. Eine Richterin, die eine liberalere Auslegung des Neutralitätsgebots vertritt und dessen Einschränkung zugunsten religiöser Symbole im Staatsdienst befürwortet, könnte die bisherige Balance in der Rechtsprechung verschieben. Die Union legt großen Wert auf die äußere Wahrnehmung der Neutralität, um das Vertrauen der Bürger in die Justiz zu sichern. Eine abweichende Haltung könnte dieses Vertrauen potenziell untergraben.

Kein Kandidat für das höchste Richteramt kommt in die Position, ohne dass er sich zu vielen Themen bereits eine Meinung gebildet hat, das ist vollkommen normal. Bei dieser Kandidatin sind die Vorbefassungen offensichtlich allerdings sehr stark mit einem missionarischen Sendungsbewusstsein gekoppelt. Dies widerspricht der Aufgabe und der Autorität des höchsten Gerichtes.

Parität

Prof. Dr. Brosius-Gersdorf setzt sich vehement für Quotenmodelle wie das Reißverschlussverfahren und Kandidaten-Tandems zur Erhöhung des Frauenanteils in Parlamenten ein. Sie begründet dies mit faktischen Nachteilen für Frauen bei der Kandidatenaufstellung und kritisiert die Kassierung des Thüringer Paritätsgesetzes. Diese Haltung steht im Spannungsverhältnis zu Grundsätzen wie der freien und gleichen Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG) sowie der Parteienfreiheit (Art. 21 Abs. 1 GG), welche die Autonomie der Parteien bei der Kandidatenauswahl schützen. Brosius-Gersdorf scheint den Gleichstellungsauftrag (Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG) stärker zu gewichten als diese etablierten Prinzipien. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass ein Parlament kein "verkleinertes Abbild" der Wählerschaft sein soll. Dies geht aus dem Grundsatz der Gesamtrepräsentation aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG hervor. Eine Richterin, die eine solch strikte Interpretation des Gleichstellungsauftrags vertritt, könnte eine gerichtliche Neudefinition des Wahlrechts anstreben, die Freiheit der Wahl und Autonomie der Parteien signifikant einschränkt.

Persönliche Eignung fehlt

Es gehört zu den Aufgaben eines Verfassungsrichters, die Regierung zu kontrollieren und die Bürger vor staatlichen Übergriffen und Willkür zu schützen. Die bisherigen Auftritte von Frau Dr. Brosius-Gersdorf in der Öffentlichkeit, lassen mich daran zweifeln, ob sie dieser Aufgabe gewachsen sein wird. Ihre Nominierung wirkt wie der Versuch der Parteilinken der SPD eine konstruktive Politik der Mitte fundamental zu verunmöglichen. Frau Dr. Brosius-Gersdorf ist für einen bürgerlich-konservativ-freiheitlichen Bürger untragbar.

Taktik

Alexander Hoffmann sagte: "Sollte die Wahl dieses Richter-Pakets im Bundestag scheitern, droht das Gegenteil von dem, was die Kritiker wollen. Denn niemand kann mir die Frage beantworten, wie es über den Bundesrat gelingen soll, noch einen einzigen bürgerlich-konservativen Kandidaten fürs Verfassungsgericht durchzusetzen. Das wäre fatal, denn es würde bedeuten: Das Verfassungsgericht rückt nach links, obwohl die Union die Wahl gewonnen hat.“ Ich frage mich nun, ob das Verfassungsgericht nicht auch fatalerweise nach links rückt, wenn die Union eine linke Kandidatin mit sehr fragwürdigen Ansichten wählt. Das Problem ist, dass die Union den konservativen Kandidaten anstandslos zurückgezogen hat, weil Linke sich beschwert haben. Jetzt müssen wir uns auch beschweren und nicht zum linke-Richter-Wahlverein werden!